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  • Thomas Breckner

Obduktion

Hallo meine lieben Leserinnen und Leser.

Am Mittwoch, dem 05.09.2012, habe ich wieder mit unserem Rechtsanwalt bezüglich der Obduktion telefoniert, da ich noch immer keine Bestätigung oder Sonstiges erhalten habe und der Termin in Salzburg bereits um 14:00 war. Ich wusste nicht einmal ob Andreas überhaupt nach Salzburg zur Obduktion gefahren werden darf. Frau Prof. Dr. Edith Tutsch-Bauer hat mir bei einem Telefonat versichert, dass Andreas in Salzburg bei der Gerichtsmedizin angenommen wird. Es war sehr nervenaufreibend, bis ich um 13:39 von unserem Rechtsanwalt folgende E-Mail bekam: Diese E-Mail wurde an mich und die Gerichtsmedizin versendet. Sehr geehrte Frau …, Nach persönlicher Rücksprache mit dem leitenden Staatsanwalt Dr. Ebner der Staatsanwaltschaft Ried wird bekannt gegeben, dass eine inländische Gerichtsbarkeit, welche Voraussetzung für eine gerichtlich angeordnete Obduktion wäre, nicht gegeben ist. Sohin gibt es derzeit keinen Fall und beauftragt sohin Herr Ing. Heinrich Kletzl persönlich und auf eigene Kosten Ihr Institut mit der Obduktion“. Diese E-Mail war eine große Erleichterung für uns, da wir nun wussten, dass die Obduktion um 14:00 durchgeführt werden kann. Nach der Obduktion hat mich Herr Kreil Martin vom Bestattungsinstitut Mattighofen angerufen um mir mitzuteilen, dass die Obduktion abgeschlossen sei und Andreas jetzt nach Hause kann. Ich war in dem Moment einfach nur glücklich.




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