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  • Thomas Breckner

In eigener Sache von Heinrich Kletzl

Hallo meine lieben Leserinnen und Leser

In eigener Sache von Heinrich Kletzl: Es ist uns bewusst, dass Andreas dadurch nicht zurück kommt. Wir schreiben diese Berichte aus drei Gründen: In unserer Familie lautet das Motto: Was man begonnen hat wird auch fertig gestellt. (Man kann es nicht verlangen, wenn man es selbst nicht einhält, wie bei Andreas) Wir möchten mit eurer Hilfe schaffen, •Dass, wenn ein Österreicher außerhalb Österreichs auf nicht nachvollziehbare Art verunglückt, sollten auch die Österreichischen Behörden unterstützend mitwirken können. Auch wenn kein zweiter Österreicher an der Tat oder dem Unfall beteiligt war. •Dass man nicht bei der Bürokratie im In- und Ausland bitten und betteln muss, sondern dass die Polizei das Recht hat zu ermitteln. •Dass, wenn ein Österreicher im Ausland verunglückt, mit einem Amtshilfeverfahren geholfen werden kann. Deshalb versuchen wir alles Mögliche um den Fall Andreas zu klären. Die jetzige Situation ist so: Verunglückt ein Österreicher im Ausland, und dies wird von den ausländischen Behörden als Unfall eingestuft, kann dies nicht mehr von österreichischen Behörden überprüft werden. Es würde als amtsmissbräuchliches Handeln (§302 StGB) qualifiziert werden. Ich möchte nicht wissen, wie viele Österreicher wirklich im Ausland an einem Unfall sterben. Und wir werden es auch nie wissen, da ja nicht kontrolliert werden darf. Für uns ein hervorstechendes Beispiel ist Herr Thomas Höher (Polizeischüler). Sie werden in den weiteren Schreiben sehen, dass wir immer nach gesetzlichen Möglichkeiten Arbeiten und versuchen eine Aufklärung herbeizuführen, wo wir jetzt mit enormem Kummer und Zeitaufwand nach sieben Jahren stehen. Über die anderen Dinge, die für die Aufklärung noch notwendig sind, wollen wir gar nicht sprechen.


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