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  • Thomas Breckner

Herr K.

Liebe Leserinnen und Leser,

Wir haben einen deutschen Anwalt gebeten, den Besitzer der deutschen Telefonnummer, die uns am 23.08.2012 um 04:51 angerufen hat, ausfindig zu machen.

Der Anwalt kontaktierte unseren Anwalt in Österreich und schrieb:

„Sehr geehrter Kollege, Eheleute Kletzl hatten uns gebeten, den Inhaber des Telefonanschlusses +49… zu ermitteln. Leider haben unsere Bemühungen nicht zum Erfolg geführt. Wir hatten zwar einmal einen telefonischen Kontakt zu einem Herrn K., dem wir unsere Adresse gegeben haben und der zugesagt hat, uns Informationen zukommen zu lassen. Jedoch hat sich dieser Herr dann nicht mehr gemeldet und wir konnten keinen telefonischen Kontakt mehr herstellen. Nur die Ermittlungsbehörden sind in der Lage den Telefonanbieter zu veranlassen den Anschlussinhaber zu nennen. Wir nehmen an, dass dazu ein Amtshilfeersuchen erforderlich ist.“ Das Amtshilfeansuchen müsste aus Österreich oder Spanien erfolgen, dann könnte man weitere Schritte setzen. Ein Amtshilfeansuchen in Österreich trug für uns leider keine Früchte.

Dieses schreiben und das vorhergehende Telefonat warfen für uns und unseren Anwalt in Deutschland einige Fragen auf. Warum hat Herr K. zugesagt, dass er uns Informationen zukommen lässt, sich aber dann nicht mehr gemeldet? Warum war Herr K. nach diesem Telefonat nicht mehr für den Anwalt oder uns erreichbar? Warum hat uns Herr K. mitten in der Nacht angerufen und was wollte er uns damals sagen?



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